Zinsen
Der heute gebräuchliche Begriff „Zinsen“ stammt aus dem Lateinischen. „Census“ bedeutet so viel wie Abgabe. Diese Abgaben werden von der Finanzwissenschaft folgendermaßen definiert: Zinsen stellen ein Entgelt dar, welches man als Gegenleistung dafür erhält, dass man einem Zweiten entweder (einen Teil) seines Vermögens oder auch Sachgüter für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung stellt.
Der Gläubiger erhält im Zuge dieses Vorgangs Zinsen vom Schuldner. Damit eine Zahlung von Zinsen fällig wird, muss allerdings ein Vertrag existieren, der den Abschluss des Kredites zum Inhalt hat. Die Höhe der Zinsen ergibt sich aus den Entwicklungen des Finanzmarktes und verändert sich je nach momentanem Angebot und der Nachfrage. Der derzeit herrschende Marktzins wird von den Zentralbanken ermittelt. Daraus ergibt sich der Leitzinssatz, von dem die Höhe der Verzinsung abhängt. Im ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) finden sich die einschlägigen gesetzlichen Reglements zu den Zinsen.
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