Provision


Wer sich für eine Geldanlage in Aktien, Anleihen oder Fonds entscheidet, der muss an das Geldinstitut, das er damit beauftragt, eine Provision entrichten. Prinzipiell handelt es sich dabei um die Verwaltungs- und Bearbeitungsgebühren, die im Rahmen der Wertpapieraufträge für das Geldinstitut anfallen. Auch die Beratung wird mittels dieser Provision abgegolten. Der Anleger muss mit Kosten rechnen, die bei Aktien rund ein Prozent des Gesamtkurses oder im Falle von einer Geldanlage in Form von Anleihen einen halben Prozent des Kurs- oder Nennwertes ausmachen. Auf welche Höhe sich die Provision tatsächlich beläuft, ist Verhandlungssache zwischen der Bank und dem Anleger. In der Regel wird von Seiten der Geldinstitute dabei aber ein gewisser Mindestbetrag nicht unterschritten.

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