Kontoführungsgebühr


Diese Art der Bankgebühr wird notwendig, da der Bank ihr verwaltungstechnischer und personeller Aufwand, der für die Kontoführung notwendig ist, selbstverständlich abgegolten werden muss. Abhängig vom jeweiligen Bankinstitut sowie von den Vertragskonditionen fällt die Höhe der Kontoführungsgebühr unterschiedlich aus. Im Allgemeinen muss sie alle drei Monate bezahlt werden.

Einige Banken verrechnen jede einzelne Kontozeile, während andere pauschale Geldbeträge für die Kontoführung einheben. Heute gibt es auch Anbieter, die auf diese Art der Bankgebühr verzichten. Es handelt sich dabei zum Beispiel um Onlinebanken oder Konten für Pensionisten, Studenten oder Jugendliche.

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