Hypothekendarlehen – Eine Möglichkeit den Traum des eigenen Heims zu verwirklichen
Ein Hypothekendarlehen ist ein Kredit, bei dem der Schuldner dem Kreditgeber eine Hypothek als Sicherstellung der Kreditschuld in Aussicht stellt. Das Gut, das als Sicherheit dient, verbleibt dabei jedoch dem Schuldner als wirtschaftliches Eigentum und wird nur im Falle der Zahlungsunfähigkeit zwangsversteigert und der Erlös geht dann an den Gläubiger. Ansonsten verbleibt das Gut im Besitz des Schuldner und die Hypothek erlischt mit Abzahlung der Forderung.
Der Hypothekarkredit ist eine Finanzierungsform, die so ziemlich jeder anwendet um sich ein eigenes Haus zu bauen oder eine Eigentumswohnung zu kaufen. Da die wenigsten über ausreichendes Kapital verfügen, um es direkt zu kaufen, müssen sie fast auf das Hypothekardarlehen zurückgreifen. Ohne Hypothek erhält man heute kaum noch ein Darlehen für Bauzwecke oder Wohnungsankauf
Der Begriff Hypothek und die Rechtslage im deutschen Sprachraum
Der Begriff Hypothek stammt aus dem Griechischen und bedeutet so viel wie Unterpfand. Grundlegend wird eine Hypothek eigentlich nur beim Kauf von Liegenschaften angewendet. Ansonsten spricht man von einem Lombardkredit. Man kann den Begriff auch für etwas anderes verwenden. Wenn man sich eine Schuld aufgelastet hat, wird Hypothek auch für diese Schuld bezeichnet. Ein Beispiel wäre das Nachkriegsdeutschland, dass durch die Verbrechen der Nationalsozialisten eine schwere Last trägt.
Im Österreichischen Recht geht es dabei immer um ein Pfandrecht einer unbeweglichen Sache. Genauergesagt ein Grundstück, welches bebaut sein kann, aber nicht sein muss, oder auch um eine Wohnung. Im deutschen Recht wird es explizit als Hypothek bezeichnet. Im Schweizer Recht spricht fällt es ganz einfach unters Pfandrecht und es wird nicht explizit zwischen Hypothekardarlehen und Lombardkredit unterschieden. In der Umgangssprache hielt der Begriff Hypothek jedoch auch in der Schweiz einzug. Die Unterschiede rühren vom Alter der Gesetzbücher her. Während man um 1811 als das österreichische Privatrecht verfasst wurde den Begriff Hypothek noch nicht kannte, ist das deutsche Recht wesentlich jünger. Sollte sich die Forderung als uneinbringlich darstellen, muss der Gläubiger den Staat einsetzen um seine Ansprüche geltend zu machen. In Österreich spricht man dabei von Exekution, in Deutschland von der Zwangsvollstreckung. Die Schweizer wählten den Begriff Betreibung. Eine Hypothek ist nur dann rechtskräftig, wenn sie auch ins Grundbuch eingetragen wird. Der Eintrag ins Grundbuch dient dazu, dass ein und dieselbe Liegenschaft nicht über ihren Wert hinaus mit Hypotheken belehnt wird und dadurch die Ansprüche nicht mehr gedeckt werden können. Bei den Darlehensnehmern kann es sich im Falle eine Hypothekarkredites sowohl um natürliche als auch juristische Personen handeln.
Wer vergibt alles Hypothekarkredite?
In erster Linie dürfen in Österreich alle Kreditinstitute aus dem EU-Raum Hypothekardarlehen vergeben. Außerdem können sich noch alle Bausparkassen an solchen Geschäften beteiligen. Und als letztes gibt es noch Lebensversicherungsgesellschaften in diesem Geschäftsbereich. Ansonsten ist kein Unternehmen in diesem Sektor tätig.
Die Vor- und Nachteile von Hypothekardarlehen
Ein Hypothekarkredit hat wie andere Finanzierungsformen seine Vorzüge. Unter anderem kann man durch die zusätzliche Sicherheit an bessere Konditionen bezüglich Zinsen und Gebühren kommen, wenn man eine Sicherheit bieten kann. Dies gilt vor allem gegenüber dem klassischen Ratenkredit. Für den Gläubiger bietet es Sicherheit, das heißt für ihn wird das Risiko minimiert. Doch diese Finanzierungsform bietet auch Nachteile. Es erschwert den Weiterverkauf, da ein Grundpfandrecht für diese Liegenschaft besteht. Um die mit einem Hypothekardarlehen belehnte Liegenschaft weiterverkaufen können, muss zuerst die Schuld beim Gläubiger aufgehoben werden. Dies verursacht Notarkosten und man muss die Hypothek aus dem Grundbuch streichen lassen, was wiederum zu Kosten führt. Deshalb wird der Weiterverkauf von belehnte Grundstücken kaum praktiziert.
Die Rückzahlung eines Hypothekenkredites
Wie bei den meisten Darlehen gibt es auch hier verschiedene Möglichkeiten diese zurückzuzahlen. Es kommt ganz auf den Gläubiger und den Schuldner und vor allem auch auf die Verhandlung an, wie das Hypothekendarlehen zurückgezahlt wird. Als erstes sollte man Gebühren, Provisionen und die Zinsen betrachten. Gebühren und Provisionen sind einmal fällig. Sie werden jeweils für eine Tätigkeit bezahlt. Der Bankangestellte erhält eine Provision für den Abschluss und die Bank erhält die Bearbeitungsgebühr. Bei Abschluss eines Kreditvertrages sollte man diese genauso wenig wie die Zinsen außer Acht lassen. Die Zinsen, die auch auf verschiedene Methoden berechnet werden, machen jedoch den größten Teil der Schuld aus. Diese können grundlegend dekursiv und antizipativ berechnet werden. Dekursiv bedeutet, dass immer am Ende einer Periode verzinst wird. Antizipativ genau das Gegenteil. Dann sollten Sie drauf achten, wie oft verzinst wird. Es kann einmal pro Jahr verzinst werden oder mehrmals während des Jahres. Egal ob es sich um ein Hypothekardarlehen oder ein anderes handelt, müssen Sie bei mehrmaliger Verzinsung immer auf den Effektivzinssatz schauen. Der Effektivzinssatz zeigt ihnen, wie viel sie dabei in einem Jahr aufbringen müssen um ihren Kredit abzuzahlen. Der nächste Teil ist die Tilgung. Die Tilgung ist der Teil um den sich der Kreditbetrag vermindert. Hier kann es wiederum möglich sein, dass Sie Ihren Hypothekarkredit am Ende der Laufzeit auf einmal abbezahlen( davor nur Zinsen) oder dass sie ständig einen Teil Zinsen und einen Teil Tilgung bezahlen. Passen Sie also die Bezahlung Ihrem Bedürfnissen an. Vergessen Sie nie mehrere Angebote einzuholen, um für Ihre Hypothek die besten Konditionen zu bekommen.
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